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Nachweis Passfoto

Wann ist ein Foto gültig und wann nicht?

Punkte welche aus vorhersehbaren Gründen nicht anfahrbar sind. z.B. Schnee, Tour de Suisse usw. werden wir nicht gelten lassen. Als vorhersehbar ist, dass z.B. zum jetztigen Zeitpunkt (17.April 13) in Höhenlagen über 1000 m noch mit Schnee gerechnet werden muss. Oder das die Route de Cêtes in den Vogesen noch nicht frei ist.

Einen Joker kann gesetzt werden, wenn der Punkt nicht genau fotografiert ist, jedoch auf Grund der Route nachvollziehbar ist, dass der richtige Punkt angefahren wurde.

Ebenfalls einen Joker kann man setzen, wenn z.B. ein Erdrutsch oder eine Strassensperrung, welche nicht voraussehbar war spez. im Ausland die Anfahrt nicht ermöglich, hier gilt die Abwägung ist der Pass zum grössten Teil angefahren worden, dann ok oder war die Sperrung z.B. bereits im Tal, dann lädt man diesen Nachweis nicht hoch!

Ein Joker kann auch gesetzt werden bei schwierigen Fotonachweisen z.B. auf Sizilien, auch hier wieder im Zusammenhang mit der gefahrenen Route nachvollziehbar.

Sicher sind wir auch nicht kleinlich, wenn mal das Nummerschild oder das Nachweisschild nicht auf dem Foto ist, aber die Tour nachvollziehbar ist.

Es geht nicht darum pingelig zu sein, aber wir möchten möglichst die gleichen Kriterien bei allen anwenden. Die Fotoprüfer (alle ehrenamtlich, vielen Dank an dieser Stelle) sind frei in der Beurteilung, denn sie haben alle einen grossen Erfahrungschatz. Die Superadmin's Dieter und ich werden nur in Notfällen eingreifen. Ich hoffe auf Euer Verständnis.

Gruss vom Präsidenten Rolf
Seitenwagentreiber hat geschrieben:Wann ist ein Foto gültig und wann nicht?
Ebenfalls einen Joker kann man setzen, wenn z.B. ein Erdrutsch oder eine Strassensperrung, welche nicht voraussehbar war spez. im Ausland die Anfahrt nicht ermöglich, hier gilt die Abwägung ist der Pass zum grössten Teil angefahren worden, dann ok oder war die Sperrung z.B. bereits im Tal, dann lädt man diesen Nachweis nicht hoch!
Aktuell (Straniger Sattel / Passo Polentin): Ein Foto des Wegweisers an der Abzweigung zum Pass kann nicht gewertet werden, wenn die Befahrung der Passhöhe nur auf Grund der Schwierigkeit oder Schneebedeckung nicht möglich war.

Gruß
Dieter
Wie jedes Jahr stellt sich diese Frage wieder. Die Aussagen von 2014 haben auch dieses Jahr Gültigkeit.

Um 2 Beispiele zu geben.

Höllritzer Alpe + Scheidwangalpe: 1,2 km vor dem Ziel Schnee. Wo ist die Grenze? 1,2 km vor dem Ziel, 2,6 km oder gar 12,4 km? Richtig ist nur oben angelangt ist ok. Ergo: Der Nachweis gilt nicht. Das war voraussehbar. Die beiden Alpe haben immer Wintersperre und wenn es viel Schnee gab dauert es halt länger bis die öffnen. Das konnte ich Markus im persönlichen Gespräch auch klar machen.

Col du Galibier: Tunnel oder Passhöhe? Hier gleich der Text den die Nachweise erhalten haben:

Tja liebe Leute den können wir nicht gelten lassen. Begründung: Gotthard Tunnel ist auch nicht Passhöhe. ok das ist schon ein gewaltiger Unterschied. Grosser Sankt Bernard Tunnel ist nicht Passhöhe. Da sieht es schon anders aus. Wo zieht man die Grenze. Damit da keine weiteren Diskussionen entstehen haben wir entschieden: Es gilt generell die Passhöhe und Schnee im Mai und damit Sperrung ist normal, da setzen wir keine Joker. Wir danken für Euer Verständnis.

Ich weiss es ist manchmal hart, aber um fair gegenüber allen zu bleiben, gibt es nur die Regelung: oben ist oben.

Unsere Admin's sind erfahren und ich stelle auch fest, dass die gleiche Messlatte bei allen angelegt wird.

Besten Dank und eine schöne Saison wünscht Euch

Euer Präsi
Rolf aus Basel